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   BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85   

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https://dejure.org/1985,2513
BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85 (https://dejure.org/1985,2513)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1985 - 4 StR 420/85 (https://dejure.org/1985,2513)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1985 - 4 StR 420/85 (https://dejure.org/1985,2513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafschärfung bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46, § 52

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Auszug aus BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85
    In der Regel ist zwar das tateinheitliche Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände geeignet, den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat zu verstärken, und kann deshalb ein Strafschärfungsgrund sein (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78 - m. w. Nachw. und vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 182/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb teils zum Eigenverbrauch und teils zum

    Auszug aus BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85
    Deshalb kann hier das Zusammentreffen der beiden Straftatbestände eher zu einer milderen Beurteilung der Taten Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1983 - 2 StR 182/83; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 46 StGB Rdn. 23).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 172/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85
    In der Regel ist zwar das tateinheitliche Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände geeignet, den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat zu verstärken, und kann deshalb ein Strafschärfungsgrund sein (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78 - m. w. Nachw. und vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82).
  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Deshalb kann hier das Zusammentreffen der beiden Straftatbestände mit dem Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (BGH, Beschl. v. 6. August 1985 - 4 StR 420/85).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Deshalb kann hier das Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs mit den beiden übrigen Straftatbeständen eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (Senatsbeschluß vom 6. August 1985 - 4 StR 420/85; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, Beschluß vom 21. Juli 1992 - 5 StR 325/92).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 531/85

    Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubter Erwerb - Strafzumessung - Strafschärfend

    Diese Wertung steht entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1985 - 4 StR 420/85.
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